Wie die Höhensicherungsgeräte Prüfung funktioniert
Bei dieser wiederkehrenden Höhensicherungsgeräte Prüfung wird eine allgemeine Sichtkontrolle bei Sicherheitsgurten, Verbindungsmitteln und Seilen durchgeführt und auf Mängel, wie visuelle Beschädigungen, untersucht. Nach der Sichtprüfung wird eine vollständige Funktionsprüfung durchgeführt.
Die Produkte der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz werden in drei Arten eingeteilt:
- Gurte: Auffanggurte, Haltegurte, Sitzgurte etc. (Überprüfungen werden jederzeit gerne von unseren sachkundigen Arbeitsschutzexperts durchgeführt)
- Seile: Halteseile, Verbindungsmittel, Kernmantelseile etc. (Ihre Arbeitsschutz Experten übernehmen überprüfen die Absturzsicherungen jederzeit gerne)
- Geräte: Höhensicherungsgeräte, Seilkürzer, Abseilgeräte etc. (Überprüfungen dieser Gerätschaften bitte auf Anfrage)
Nach der Überprüfung wird der Gesamtzustand der zu prüfenden Ausrüstung beurteilt und in einem Prüfbefund dokumentiert. Dieser ist bis zum Ausscheiden der PSA aufzubewahren.
Absturzsicherungen überprüfen mit den Arbeitsschutzexperts
Unsere speziell geschulten Arbeitsschutz Experten übernehmen für Sie die Dokumentation und Überprüfungen. Wir überprüfen nach den gesetzlichen Vorlagen, ein Prüfbefund wird nach jeder Überprüfung beigelegt.
Sollte Ihre Ausrüstung nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, beraten wir Sie gerne hinsichtlich Neuware. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen, gerne auch schriftlich über unser Kontaktformular oder per Telefon unter der kostenlosen Beratungshotline: +49 8654 77 80 147.
PSA-V § 14: Jährliche Überprüfung
Absturzsicherungssysteme dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Für die Absturzsicherung Überprüfung gilt: Gegenstände des Absturzsicherungssystems müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine fachkundige Person geprüft werden. Die Ergebnisse des PSA Checks sind in Prüfbefunden festzuhalten und müssen von den Arbeitgeber/innen bis zum Ausscheiden der persönlichen Schutzausrüstung aufbewahrt werden!